- Formulare.
- Dienstleistungen.
- Werbung.
- Ordnung für Übersetzungen.
- Ordnung für Jobanzeigen in Deutschland.
1. Formulare.
Die Ausfüllung der Formulare auf unserer Webseite (des Formulars der Bewertung der Übersetzung, des Formulars des Bewerbers und des Kontakt/Anfrageformulars) und die Übersendung des Formulars an unsere E-Mail-Adresse sind gleichbedeutend mit Ihrer Akzeptanz der vorliegenden Ordnung und Ihre Zustimmung zu den in unserer DSGVO festgelegten Bedingungen (Informationen und Grundsätze, die mit der Verarbeitung Ihrer Personendaten durch Agrypa Group verbunden sind) - die Bookmarks unten auf unserer Webseite (Ordnung und DSGVO). Auf unserer Website www.agrypa-group.eu besteht keine praktische Möglichkeit, das Formular der Bewertung der Übersetzung, des Kandidaten und das Kontaktformular/Anfrageformular zu versenden, ohne unsere Ordnung der Webseite und DSGVO – RODO zu akzeptieren (elektronische Sperre). Bevor Sie das Formular versenden, sind Sie verpflichtet, sich mit dem Inhalt unserer Ordnung und DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) bekannt zu machen. Sie sollten sich auch mit dem Inhalt unserer Informationen bezüglich des Schutzes der Privatsphäre unserer Kunden, Interessenten, Arbeitnehmer, Auftragnehmer und Geschäftspartner bekannt machen (Bookmark: Privatsphäre).
2. Dienstleistungen.
Agrypa Group erbringt durch ihre Website folgende Dienstleistungen:
- Jobvermittlung (Polen und Deutschland).
- Veröffentlichung der Jobangebote (direkte Jobangebote der Arbeitgeber ohne Angebote der Leiharbeitsunternehmen, Stellenvermittlungen und sonstiger Firmen der Arbeitsvermittlung - Polen und EU-Staaten).
- Übersetzungen (Polen und EU-Staaten).
- Unterrichten der Fremdsprachen.
- Steuererstattung aus Deutschland (ohne Steuerberatung).
- Erstattung der Rentenbeiträge aus Deutschland.
- Kindergeld aus Deutschland (Einreichung des Antrags).
- Werbung auf unserer Website (Homepage und Unterseiten - Polen und EU-Staaten).
3. Werbung.
Auf unserer Webseite können Sie Werbung für Ihre Dienstleistungen und Produkte machen. Ihre Werbung kann auf der Homepage oder den weiteren Seiten platziert werden. Auf der Homepage ist die Werbung unten auf der Seite unter dem Bookmark ’’Reklama’’ platziert, die Werbung auf den weiteren Seiten befindet sich immer oben auf der Seite. Auf Ihren Wunsch ermöglichen wir den Kunden, die die Werbung durchsehen, das direkte Übergehen zu Ihrer Firmenwebsite. Unsere Webseite wird oft aus Rücksicht auf unterschiedliche Dienstleistungen sowie ständige Werbung in der Google-Suchmaschine besucht. Auf unserer Webseite ist es verboten, Werbung für Dienstleistungen zu machen, die wir anbieten (Punkt 2.). Dies gilt auch für Werbungen, die Websiteadresse enthalten, auf deren gleiche Dienstleistungen wie die von Agrypa Group angeboten werden. Die Preisliste befindet sich im Bookmark ’’Reklama’’ unten auf unserer Seite.
4. Ordnung für Übersetzungen.
Unsere interne Ordnung der Übersetzungen sind ,,Auftragsbedingungen der Übersetzung’’. Sie sind für Kunden beim Auftrag der Dienstleistung verbindlich. Deshalb bitten wir Sie, sich mit dieser Ordnung bekannt zu machen.
Auftragsbedingungen der Übersetzung
Die Auftragsbedingungen der Übersetzung gelten vom 01.01.2019 bis auf Widerruf/Einführung der Veränderungen. Sie sind den Kunden auf der Website www.agrypa-group.eu in den Bookmarks ,,Wichtige Informationen’’ und ,,Preisliste’’ zugänglich.
Inhaltsverzeichnis:
§1. Definitionen.
§2. Übersetzungsauftrag und Gebühren.
§3. Rückerstattung der Vorauszahlung.
§4. Rücktritt vom Vertrag.
§5. Beanstandungen.
§6. Abschlussbestimmungen.
§1. Definitionen.
Unten angegebene Bezeichnungen bedeuten:
a) Auftraggeber – Person oder Firma, die Agrypa Group - Tłumaczenia techniczne i przysięgłe mit der schriftlichen oder mündlichen Übersetzung beauftragt,
b) Auftragnehmer – Agrypa Group - Tłumaczenia techniczne i przysięgłe, der den Auftrag des Kunden annimmt,
c) ,,Auftragsbedingungen der Übersetzung’’ sind Ordnung, die alle Sachen bezüglich der Auftragsausführung und Beanstandungen regelt,
d) Seite der Übersetzung – für übliche Übersetzung sowie Fachtexte enthält Seite 1500 Zeichen mit den Leerstellen, für vereidigte Übersetzung enthält Seite 1125 Zeichen mit den Leerstellen.
§2. Übersetzungsauftrag und Gebühren.
- Der Auftraggeber kann den Text zur Übersetzug durch E-Mail, Handy oder Post verschicken, damit der Text durch das Büro von Agrypa Group bewertet werden kann. Am schnellsten wird der Text in elektronischer Form bewertet (E-Mail-Anlage als Word-Dokument).
- Die Mindestbestellung der Übersetzung ist eine Seite.
- Auf die Zeit der Übersetzungsausführung werden nicht Sonntage, gesetzliche Feiertage sowie der Tag des Übersetzungsauftrags angerechnet.
- Für Übersetzung der Fachtexte gibt es eine Nachzahlung in Höhe von 20% pro Seite laut der Tabelle (Bookmark: Preisliste). Bei den umfangreichen Übersetzungen (über 10 Seiten) kann der Preis verhandelt werden.
- Die Nachzahlung von 25% gibt es bei den handschriftlichen und schwer lesbaren Texten. Der Auftragnehmer kann die Ausführung der Textübersetzung verweigern, den der Übersetzer nicht lesen kann.
- Die Nachzahlung von 25% gibt es für handschriftlich angefertigte Texte oder Druckformulare, die handschriftlich ausgefüllt wurden, mit Ausnahme der mit der Normschrift angefertigten Texte. Die Nachzahlung von 25% gibt es auch für untypische graphische Ordnung.
- Der Auftraggeber, der den Auftragnehmer mit der Übersetzung von mehr als 3 Seiten beauftragt, muss den Vorschuss von 25% des ganzen Auftrags für Übersetzung einzahlen. Der Rest der Gebühr muss laut der vereinbarten Frist der Übersetzungsausführung entrichtet werden. Bei den Übersetzungen von mehr als 10 Seiten beträgt der Vorschuss 50% des ganzen Auftrags für Übersetzung. Der Rest der Gebühr muss laut der vereinbarten Frist der Übersetzungsausführung entrichtet werden. Der Vorschuss soll auf das im Bookmark ,,Kontakt’’ angegebene Konto auf der Website www.agrypa-group.eu eingezahlt werden. Das Gescannte des Einzahlungsbelegs des Vorschusses/das elektronische Einzahlungsdokument/Photo des Einzahlungsbelegs soll dem Auftragnehmer zugesandt werden.
- Wenn Übersetzung per Internet in Auftrag gegeben wird, soll sie vorher durch E-Mail bewertet werden.
- Den abgeschlossenen Auftragsvertrag per Internet zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer betreffen polnische Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes über Dienstleistungen auf dem elektronischen Weg (Kodeks Cywilny i Ustawa z dnia 18 lipca 2002 r. o świadczeniu usług drogą elektroniczną).
- Im festgelegten Termin des Auftragsabschlusses wird nicht Zeit der Auftragszustellung per Post/Kurier berücksichtigt.
§3. Rückerstattung der Vorauszahlung.
Die von dem Auftragnehmer erhobene Vorauszahlung unterliegt der Rückerstattung binnen 5 Werktagen, falls:
- Nichterfüllung des Vertrags infolge der Umstände erfolgte, für die keine Partei haftet,
- Nichterfüllung des Vertrags infolge der Umstände erfolgte, für die beide Parteien haften,
- eine Partei vom Vertrag zurückgetreten ist.
§4. Rücktritt vom Vertrag.
- Den beiden Parteien steht Recht zu, vom Vertrag binnen 14 Tagen zurückzutreten.
- Wenn der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt, muss er einem Auftragnehmer Ausgaben erstatten, die er für angemessene Auftragsausführung gemacht hat. Der Auftraggeber muss auch dem Auftragnehmer den entsprechenden Teil der Vergütung auszahlen. Dieser Teil muss der ausgeführten Arbeit entsprechen.
- Wenn der Auftraggeber vom Vertrag ohne wichtigen Grund zurücktritt, muss er nicht nur den zustehenden Teil der Vergütung für den Auftragnehmer decken, aber auch den ihm zugefügten Schaden wieder gutmachen.
- Wenn der Auftragnehmer vom Vertrag ohne wichtigen Grund zurücktritt, ist er verpflichtet, den dem Auftraggeber zugefügten Schaden wieder gut zu machen.
- Wenn der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt, erstattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch die Kosten der Zustellung der Übersetzung/des Auftrags mit Ausnahme von zusätzlichen Kosten bezüglich der von dem Auftraggeber gewählten Zustellungsweise andere als billigste Zustellungsweise, nicht spätestens als binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Auftragnehmer die Nachricht von der Entscheidung des Auftraggebers über die Ausübung des Rechts des Vertragsrücktritts erhalten hat.
- Das Rücktrittsrecht vom Vertrag wird durch schriftliche Erklärung ausgeübt, die für andere Partei abgegeben wird. Das Muster der Erklärung ,,Rücktritt vom Vertrag’’ befindet sich im Bookmark ,,Dokumente zum Herunterladen’’.
- Wenn der Auftragnehmer ernsthafte Mängel in der vom Übersetzer ausgeführten Übersetzung/im ausgeführten Auftrag feststellt, kann er in besonderen Fällen vom Vertrag der Übersetzungsausführung/Auftragsausführung zurücktreten. Da muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber den ganzen Betrag für beauftragte Übersetzung/den erteilten Auftrag binnen 5 Werktagen ab dem Tag zurückgeben, an dem der Auftragnehmer Anwendung solches Verfahrens als begründet gehalten hat.
§5. Beanstandungen.
1. Die Beanstandungen werden vom Auftragnehmer bis 14 Kalendertage vom Datum der Rechnungsausstellung oder vom Datum der Abnahme des übersetzten Textes/ausgeführten Auftrags schriftlich angenommen.
2. Der Auftraggeber der Übersetzung ist verpflichtet, Mängel in der erbrachten Dienstleistung schriftlich anzugeben sowie seine Beanstandung zu begründen.
3. Der Auftragnehmer berichtigt unverzüglich Fehler im Text, beseitigt Mängel auf eigene Kosten, wobei notwendige Zeit für Auftragskorrektur nicht auf Zeit der Übersetzungsausführung angerechnet wird.
4. Wenn die im Punkt 1. §5. angezeigte Frist abgelaufen ist, verlieren alle Rechte des Auftraggebers der Übersetzung bezüglich der Übersetzungsfehler/Auftragsfehler ihre Wirksamkeit. In solchem Falle wird der an den Auftraggeber übergebene Übersetzungsauftrag als korrekt ausgeführt anerkannt.
5. Die vom Auftragnehmer angenommenen Reklamationen umfassen nicht graphische Ordnung der übersetzten Urkunde, Textstilistik sowie der in der Übersetzung angewandten Terminologie, wenn sie adäquat ist. Reklamationen umfassen insbesondere grammatische, orthographische, sachliche Fehler, Lücken im Text sowie verlorene Textfragmente beim Übersetzer.
6. Die Reklamationen sind unbegründet, wenn der Auftraggeber die Dokumente zur Übersetzung als Datei beilegt, die man infolge des Fehlers nicht eröffnen und lesen kann (übersandte Dokumente sollten im MS Word-, MS PDF- oder MS Excel-Dokument sein, eventuell als Gescannte oder JPEG-Photo beigelegt werden - geboten).
7. Jegliche mit der Übersetzungsausführung verbundenen Schwierigkeiten werden in Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer beseitigt
, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei der Beseitigung der Schwierigkeiten in der Auftragsausführung helfen wird (z.B. er wird Dokumente zur Übersetzung als Datei verschicken, die eröffnet werden kann/der Auftrag wird z.B. als Photo/das Gescannte zugesandt).
§6. Abschlussbestimmungen.
1. Der Auftragnehmer hat Recht, Außenstände für seine Dienstleistungen einzutreiben sowie auf gesetzlicher Basis bezüglich rückständiger Gebühren aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften aufzuzinsen.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Personendaten des Auftraggebers und übriger Personen zu schützen, die in allen Übersetzungsunterlagen enthalten sind, laut des polnischen Datenschutzgesetzes vom 10 Mai 2018 (Dz. Ustaw z 2018, poz. 1000) und der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates (EU) 2016/679 vom 27 April 2016 bezüglich des Schutzes natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Personendaten und dem freien Fluss solcher Daten sowie der Aufhebung der Richtlinie 95/46/WE (RODO > DSGVO: Datenschutz-Grundverordnung). Der Auftraggeber hat Recht, in seine personenbezogenen Daten einzusehen, sie zu berichtigen oder zu ändern.
3. In streitigen Fragen werden Vorschriften des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches angewandt.
4. Die Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer werden durch das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht entschieden.
5. Der Platz für die Eintragung des neuen Datums bei der Veränderung von ,,Auftragsbedingungen der Übersetzung’’.
5. Ordnung für Jobanzeigen in Deutschland.
- Auf der Website www.agrypa-group.eu im Bookmark ’’Oferty pracy’’ (Jobangebote) können die Arbeitsanzeigen aufgegeben werden. Die Anzeige darf bis 2000 Zeichen mit den Leerstellen enthalten (ohne Tabellen, Rahmen u.Ä.).
- Die Jobangebote von Zeitarbeitsunternehmen und Stellenvermittlungen werden durch Agrypa Group nicht veröffentlicht. Auf der Website www.agrypa-group.eu werden ausschließlich Jobangebote von Agrypa Group und direkte Jobangebote deutscher Unternehmen ohne Vermittlung anderer Firmen veröffentlicht. Auf der Website www.agrypa-group.eu dürfen ausschließlich die Jobangebote der Firmen veröffentlicht werden, die das Angebot bezüglich der Jobanzeigen mit den erforderlichen Anlagen erhalten haben (E-Mail-Nachricht aus der E-Mail: info@agrypa-group.eu).
- Der Inhalt der Anzeige darf nach der Veröffentlichung nicht geändert werden.
- Im Zusammenhang mit der Jobanzeige gibt es keine Arbeitnehmervermittlung durch Agrypa Group.
- Die Jobanzeigen werden unverzüglich bis 24 Stunden auf der Website www.agrypa-group.eu nach dem Eingang der Gebühr auf dem Bankkonto von Agrypa Group untergebracht. Die Veröffentlichung der Jobanzeige erfolgt am Werktag mit Ausnahme der Sonntage und der gesetzlichen Feiertage in Polen. Schnellere Weise ist es, das Photo der Überweisung per Handy auf die Handynummer 0048-691-817-809 zuzusenden, so kann die Anzeige schneller veröffentlicht werden (bis 24 Stunden nach dem Empfang des Photos der Überweisung - ohne Sonntage und gesetzliche Feiertage in Polen).
- Die Gebühr für die Jobanzeige ist auf das im Bookmark ’’Kontakt’’ angegebene Bankkonto zu überweisen. In der Überweisung ist die Information: Jobanzeige x …… (Anzahl der Anzeigen) anzugeben.
- Die Gebühr für die Anzeige, die auf das Konto von Agrypa Group vom Kunden überwiesen wurde, unterliegt keiner Erstattung. Die Ausnahme ist die Situation, wenn die Anzeige gar nicht veröffentlicht wurde. In solcher Situation darf der Kunde die Erstattung der Gebühr verlangen (schriftliche Form). Die maximale Frist für die Erstattung der Gebühr beträgt sieben Werktage.
- Alle Personendaten des Kunden unterliegen dem polnischen Datenschutzgesetz vom 29.08.97 (einheitlicher Text: Gesetzblatt vom 2002 Nr. 101, Pos. 926 mit Veränderungen) sowie der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates (EU) 2016/679 vom 27 April 2016 bezüglich des Schutzes natürlicher Personen im Bereich der Verarbeitung der Personendaten und des freien Flusses solcher Daten und der Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, (im Weiteren genannt ,,RODO’’ - DSGVO).
- Agrypa Group hat Recht, die Aufgabe der Jobanzeige zu verweigern, wenn in der Anzeige keine Arbeit angeboten wird.
- Agrypa Group haftet nicht für den Inhalt der Jobanzeige und der in ihr vom Arbeitgeber angegebenen Informationen. Die rechtliche Verantwortlichkeit von Agrypa Group ist in diesem Bereich ausgeschlossen.
- Agrypa Group haftet nicht für die Pannen (z.B. Serverpanne u. Ä.).
- In den Angelegenheiten, die nicht durch diese Ordnung geregelt sind, werden die Vorschriften des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches angewandt.
- Eventuelle Streitigkeiten bezüglich der Veröffentlichung der Jobanzeigen werden gütlich entschieden und im äußersten Fall durch das für den Geschäftssitz von Agrypa Group zuständige Gericht.
- Aktuelle Preisliste für Jobanzeigen gilt bis zum 31. Dezember 2019.
- Diese Ordnung gilt ab dem 29.09.2019 (letzte Änderung).